Januar 2006: Alle Steuerzahler

Zweitwohnungsteuer: Erhebung bei verheirateten Berufstätigen unzulässig

Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnungen von Verheirateten diskriminiert die Ehe und verstößt damit gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz. Das gilt immer dann, wenn die eheliche Wohnung weiterhin aufrechterhalten wird. Denn durch die Zweitwohnungsteuer wird die Entscheidung steuerlich belastet, die gemeinsame eheliche Wohnung nicht aufzulösen. Allein Stehende hingegen können einfach einen Wohnungswechsel durchführen und damit der kommunalen Abgabe entgehen. Die Zweitwohnungsteuer stellt daher eine finanzielle Belastung des ehelichen Zusammenlebens dar, die nicht gerechtfertigt ist (BVerfG, Beschluss vom 11.10.2005, Az. 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03).