Februar 2003: Abschließende Hinweise

Zusammenlegung von KfW und DtA zur Mittelstandsbank des Bundes

Die Zusammenlegung der beiden Institute KfW und DtA zu einer Mittelstandsbank des Bundes war im Koalitionsvertrag vom 16. Oktober 2002 vereinbart worden und ist Bestandteil der Mittelstands- und Gründeroffensive der Bundesregierung:

Alle Förderprogramme für den Mittelstand, die bisher von der DtA und KfW getrennt durchgeführt wurden, werden nun unter einem Dach zusammengeführt. Die beiden Banken sollen so ihre Kraft und ihr Know-how zu einem klaren übersichtlichen Förderangebot als Mittelstandsbank des Bundes innerhalb der KfW-Bankengruppe bündeln. Die Mittelstandsbank tritt unter eigenem Namen und eigenem Logo auf. So soll innerhalb der KfW und als deren organischer Bestandteil eine neue Einheit Mittelstandsbank mit einem eigenen Vorstandsbereich geschaffen werden.

Der KfW-Vorstand wird um ein zusätzliches Vorstandsmitglied erweitert. Die Mittelstandsbank wird für den Mittelstand und die Hausbanken zum alleinigen Ansprechpartner in allen Fragen der Mittelstandsförderung. Die Programme sollen hinsichtlich ihrer Überschneidungen sukzessive bereinigt und neu strukturiert werden. Ziel ist es, für die mittelständische Wirtschaft die Antragstellung zu vereinfachen und die Transparenz zu erhöhen. Die gehobenen Synergien sollen der Mittelstandsförderung unmittelbar zugute kommen. Die Aufgabe der Mittelstandsförderpolitik ist und bleibt Angelegenheit des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Einen zentralen Stellenwert in der Mittelstandsförderung erhält der neu bei der KfW einzurichtende "Mittelstandsrat" unter Vorsitz des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit. Er ist ein besonderes Gremium für die Mittelstandsförderung und wird über alle Vorlagen des Vorstandes der KfW zu Konzeption von Förderprogrammen und -maßnahmen beraten und im Rahmen der Gesamtplanung der KfW beschließen. Bonn wird Ort der neuen Niederlassung der KfW.

Hinweis: Unter www.kfw.de finden Sie beispielsweise Fördermöglichkeiten rund um die Themen Schaffung von Wohneigentum, Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden sowie Nutzung erneuerbarer Energien.