Juli 2005: Alle Steuerzahler

Werbungskosten: Zum Abschluss von Lebensversicherungen ab 2005

Bekanntlich können ab dem Jahr 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen auf Grund der Änderungen aus dem Alterseinkünftegesetz nicht mehr steuerfrei ausbezahlt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die mit dem Abschluss und der Durchführung der Lebensversicherungsverträge entstehenden Aufwendungen von den Steuerpflichtigen als Werbungskosten abgezogen werden können. Dabei fallen insbesondere die Honorare für Rechtsanwälte, Steuer- oder Rentenberater sowie Maklergebühren und eventuelle Vertriebsprovisionen ins Gewicht.

Denkbar ist, dass die mit dem Abschluss von Lebensversicherungsverträgen im Jahr 2005 angefallenen Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in voller Höhe berücksichtigt werden. Davon ausdrücklich ausgenommen sind allerdings die Beiträge selbst, da der Gesetzgeber ihren Abzug bislang gezielt ausgeschlossen hat.

Hinweis: Der volle Werbungskostenabzug soll auch in den Fällen gelten, in denen die Erträge aus den Lebensversicherungen bei Ablauf ausnahmsweise nur zur Hälfte besteuert werden. Die Finanzämter lassen den Abzug in vergleichbaren Fällen bislang noch nicht zu. Es wird deshalb angeraten, Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens beim Finanzamt zu beantragen. Rechtsprechung zu dieser Lösung gibt es noch nicht (vgl. Prof. Dr. Loritz, DStR 2005, 625).