Dezember 2004: Arbeitgeber

Weihnachtsfeier: Steueroptimale Gestaltung

Die Zuwendungen eines Arbeitgebers zur Weihnachtsfeier bzw. zu sonstigen Betriebsfeiern bleiben unter folgenden Voraussetzungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei:

Die Gesamtkosten der Veranstaltung dürfen einschließlich Umsatzsteuer nicht mehr als 110 Euro pro Arbeitnehmer betragen. Diese Freigrenze darf auch bei der Teilnahme des Ehegatten nicht überschritten werden. Geschenke, die im Rahmen dieser Veranstaltung überreicht oder auch verlost werden, bleiben nur bei einem Wert von bis zu 40 Euro einschließlich Umsatzsteuer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Sie müssen ebenfalls bei der 110-Euro-Grenze für die Gesamtkosten berücksichtigt werden. Pro Jahr sind höchstens zwei Betriebsveranstaltungen begünstigt. Das gilt unabhängig von der Größe des Betriebes. Auch Übernachtungen sind nicht schädlich.

Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, gehören die Zuwendungen des Arbeitgebers insgesamt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Um einzelne Gehaltsabrechnungen nicht individuell ändern zu müssen und die Zuwendungen sozialversicherungsfrei gewähren zu können, sollte der Arbeitgeber in diesem Fall die Lohnsteuer mit 25 Prozent pauschal abführen.