August 2005: Vermieter

Vorweggenommene Werbungskosten: Vermietung an den Verkäufer

Vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entstehen für den Käufer einer Immobilie bereits nach dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, auch wenn der Verkäufer die Immobilie danach noch einige Zeit lang unentgeltlich nutzt. Der Werbungskostenansatz entfällt selbst dann nicht, wenn der Verkäufer sich einige Zeit nach Abschluss des Kaufvertrags entschließt, die Immobilie selbst wieder vom Käufer anzumieten (BFH-Urteil vom 11.1.2005, Az. IX R 5/04).