Oktober 2003: Alle Steuerzahler

Vorläufige Steuerfestsetzung – aktuelle Liste

Derzeit sind vor dem Bundesverfassungsgericht zahlreiche Verfahren zu grundsätzlichen steuerlichen Fragen anhängig. Um zu verhindern, dass betroffene Steuerpflichtige in gleich gelagerten Fällen Einsprüche gegen ihre Steuerbescheide einlegen müssen, werden die entsprechenden Steuerbescheide von vornherein vorläufig erlassen. Sobald in den "Musterverfahren" entschieden worden ist, greift das Finanzamt die Fälle von Amts wegen wieder auf.

Folgende Punkte ziehen aktuell die vorläufige Festsetzung der Einkommensteuer nach sich:

  1. Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Absatz 3 Einkommensteuergesetz),
  2. Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz für Veranlagungszeiträume ab 2000,
  3. Besteuerung der Einkünfte aus Termingeschäften im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz Nummer 4 Einkommensteuergesetz für Veranlagungszeiträume ab 2000,
  4. Anwendung des § 32 Absatz 7 Einkommensteuergesetz (Haushaltsfreibetrag für Veranlagungszeiträume ab 2002),
  5. Anwendung des § 32c Einkommensteuergesetz für die Veranlagungszeiträume 1994 bis 2000 (Tarifbegrenzung bei gewerblichen Einkünften) und
  6. Anwendung des Mindeststeuersatzes bei beschränkt Steuerpflichtigen (§ 50 Absatz 3 Satz 2 Einkommensteuergesetz).