November 2003: Alle Steuerzahler

Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2004

Das Bundeskabinett hat am 3.9.2003 die Sachbezugswerte für das Jahr 2004 beschlossen. Die Sachbezugsverordnung bestimmt für die Zwecke der Sozialversicherung und der Besteuerung den Wert der Sachbezüge für Unterkunft und Verpflegung, die Arbeitnehmer als Teil ihres Arbeitsentgeltes erhalten. Der Wert dieser Sachbezüge erhöht den Bruttoarbeitsverdienst und dadurch die spätere Rente des Arbeitnehmers, allerdings auch die zu zahlende Lohnsteuer.

Der monatliche Wert der Sachbezüge für Verpflegung und Unterkunft soll für 2004 im Westen um 1,00 Prozent und im Osten um 1,63 Prozent erhöht werden. Damit würde der Sachbezugswert in den alten Ländern 389,45 Euro und in den neuen Ländern 371,75 Euro betragen.

Der Wert für Verpflegung soll um 1,95 Euro auf 197,75 Euro erhöht werden.
Aufgeschlüsselt sind das monatlich:

  • für Frühstück 43,25 Euro (in 2003: 42,80 Euro),
  • für Mittag- und Abendessen jeweils 77,25 Euro (in 2003: 76,50 Euro).

Der Wert für Unterkunft soll in den alten Ländern um 1,90 Euro auf 191,70 Euro erhöht werden und in den neuen Ländern um 4,00 Euro auf 174,00 Euro.

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.