Februar 2005: Arbeitgeber

Verpflegungskosten bei Seminarteilnahme: Kürzung um Haushaltsersparnis

Arbeitgeber müssen die Verpflegungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar tragen. Von diesen Kosten darf der Arbeitgeber die so genannte Haushaltsersparnis abziehen. Zu diesem Zweck kann im Rahmen einer betrieblichen Reisekostenregelung beispielsweise die Berücksichtigung bestimmter Werte oder ersparter Aufwendungen geregelt werden. In Betrieben ohne Reisekostenregelung ist für die Haushaltsersparnis der Wert der Mahlzeit nach der Sachbezugsverordnung zu Grunde zu legen. Insofern hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden, dass die früher geltende 20-Prozent-Regelung der Lohnsteuer-Richtlinien (R 39 LStR 1993) nicht mehr anwendbar ist. Die Höhe der Ersparnis sei unabhängig von der Preisklasse des Tagungshotels. Darüber hinaus sei die Ermittlung der individuellen konkreten Kostenersparnis zu umständlich und rechtsunsicher (LAG Nürnberg, Beschluss vom 5.7.2004, Az. 9 (7) TaBV 51/02).