September 2006: Vermieter

Vermietungsabsicht: Auch bei langjährigem Leerstand

Auch beim Leerstand einer Immobilie von über zehn Jahren kann eine Einkunftserzielungsabsicht (Streben nach einem Überschuss) vorliegen, wenn sich die Vermietungsabsicht aus anderen Umständen ergibt. Das hat zur Folge, dass vorab entstandene Werbungskosten (solche, die entstehen, ohne dass bereits Einnahmen erzielt werden) Steuer mindernd berücksichtigt werden können.

Voraussetzung dafür ist, dass der Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst wird und später nicht wieder entfällt. Das ist z.B. anzunehmen, wenn wegen finanzieller Engpässe Renovierungsarbeiten vorübergehend nicht beendet werden können, es daher zu einem langen Leerstand kommt und ein Totalüberschuss z.B. erst ab dem 47. Jahr nach Anschaffung erzielbar ist (FG Saarland, Urteil vom 23.5.2006, Az. 1 K 443/02).