Februar 2003: Umsatzsteuerzahler

Vermögensverwalter erhält Provision für An- und Verkauf von Wertpapieren

Erhält ein Vermögensverwalter von einer Bank Provision für den An- und Verkauf von Wertpapieren im Namen und für Rechnung seines Mandanten, so führt er an die Bank steuerfreie Wertpapierumsätze aus.

Eine unselbstständige Nebenleistung kommt nur in Betracht, wenn sie gegenüber derselben Person wie die Hauptleistung erbracht wird.

Begründung: Die folgenden Umsätze sind gemäß dem Umsatzsteuergesetz steuerfrei: Die Umsätze von Wertpapieren und die Optionsgeschäfte mit Wertpapieren, die Vermittlung dieser Umsätze, die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapierdepots sowie die sonstigen Leistungen im Emissionsgeschäft.
(BFH-Urteil vom 18.7.2002, Az. V R 44/01).