April 2003: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Darlehenshingabe an Gesellschafter

Eine Darlehenshingabe durch eine GmbH an ihren Gesellschafter kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, wenn die Darlehensforderung bereits bei Hingabe wertlos ist, die Kapitalgesellschaft von der Wertlosigkeit der Darlehensforderung unter Zugrundelegung eines objektiven Maßstabs eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers weiß oder wissen müsste, der Darlehensanspruch nicht besichert wird und überwiegend betriebliche Gründe für eine Darlehenshingabe nicht gegeben sind (FG Brandenburg, Urteil vom 23. Oktober 02, Az. 2 K 1337/00, rechtskräftig).