September 2006: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Verdeckte Gewinnausschüttung: Abfindung für Pensionszusagen-Verzicht

Es liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ihrem ehemals beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer beim endgültigen Ausscheiden aus der GmbH im Zusammenhang mit der Veräußerung der Gesellschaftsanteile eine Abfindung für dessen Verzicht auf die ihm erteilte betriebliche Pensionszusage zahlt.

Das ist zumindest immer dann anzunehmen, wenn beide Parteien bei Erteilung der Pensionszusage vereinbart hatten, dass im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Geschäftsführers ein gesetzlich bestimmtes unabdingbares Abfindungsverbot besteht, welches beim Eintritt des ehemals beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers in die Arbeitnehmerstellung nicht neu verhandelt, sondern aufrechterhalten wurde (BFH-Urteil vom 14.3.2006, Az. I R 38/05).