Januar 2007: Alle Steuerzahler

Verbindliche Auskunft: Gesetzliche Grundlage und Gebührenpflicht

Bis zum Herbst 2006 waren gesetzlich nur die verbindliche Zusage aufgrund einer Außenprüfung sowie die Anrufungsauskunft im Lohnbereich gesetzlich geregelt. Darüber hinaus erteilten die Finanzbehörden allerdings auch in anderen als den gesetzlich geregelten Fällen verbindliche Auskünfte und Zusagen. In diesen Fällen mussten die Steuerpflichtigen darlegen, dass sie im Hinblick auf die Verwirklichung von Sachverhalten mit erheblicher steuerlicher Auswirkung ein Interesse an einer verbindlichen Zusage haben.

Im Sommer dieses Jahres ist mit dem Föderalismusreform-Begleitgesetz nun auch die verbindliche Auskunft in den anderen Bereichen des Steuerrechts gesetzlich geregelt worden. Die Gebührenpflicht dieser Anträge schließlich ist mit dem Jahressteuergesetz 2007 eingeführt worden.

Hinweis: Die Gebühr wird grundsätzlich nach dem Wert berechnet, den die Auskunft für den Antragsteller hat. Kann dieser Wert auch nicht mittels einer Schätzung ermittelt werden, soll eine Zeitgebühr berechnet werden. Sie soll 50 EUR je angefangene halbe Stunde und mindestens 100 EUR betragen (Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5.9.2006; Jahressteuergesetz 2007, 24.11.2006/ 16.11.2006, BR Drs. 835/06(B)/ 835/06).