August 2006: Alle Steuerzahler

Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen: Neues Formular beachten

Die Finanzverwaltung hat für das Steuerveranlagungsjahr 2006 mit der Anlage "Unterhalt" ein neues zweiseitiges Formular kreiert, welches bei betroffenen Steuerpflichtigen für zusätzlichen Aufwand beim Erstellen der Steuererklärung sorgt. Denn bislang waren für die Erfassung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen lediglich zehn Zeilen auf der vierten Seite des Mantelbogens vorgesehen. Die neue Anlage Unterhalt muss nun für jede unterstützte Person separat ausgefüllt werden und ist nicht zu verwechseln mit der Anlage U.

Steuerpflichtige sollten sich bereits frühzeitig mit den neuen Anforderungen dieses Formulars vertraut machen, denn die von der Finanzverwaltung gewünschten Informationen sind sehr umfangreich. So werden z.B. erstmals ab Beginn des Jahres 2007 für das dann abgelaufene Jahr 2006 abgefragt:

  • die Lebensumstände des Unterhaltenen,

  • Angaben über Haushaltsangehörige,

  • unter Umständen jeder einzelne Bargeldtransfer bei im Ausland lebenden Personen,

  • Einkünfte und Bezüge wie Arbeitslohn, Kapitaleinnahmen, Renten, Ausbildungshilfen und Sozialleistungen des Unterhaltenen.

Besonders bei im Ausland lebenden Unterhaltsempfängern sollten die neuen Anforderungen bereits jetzt Beachtung finden. Denn es ist davon auszugehen, dass die für die Anlage Unterhalt benötigten Zusatzangaben und Bescheinigungen abgefragt werden.

Hinweis: Nicht nur die Anlage Unterhalt, auch alle anderen Steuererklärungsformulare für 2006 werden in einem völlig neuen Design erscheinen und mit den bisherigen amtlichen Vordrucken kaum noch vergleichbar sein. Sie ähneln nunmehr eher EDV-Vordrucken, wohl um künftig weitere und übersichtlichere Daten in elektronisch lesbarer und auswertbarer Form vorliegen zu haben.