September 2005: Abschließende Hinweise

Unfallversicherung: Neues für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten

Bislang waren die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten in den verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch. Dies ändert sich ab dem 1.1.2006. Es wird ein einheitlicher Beitrag eingeführt, der für diese Personengruppe dann 1,6 Prozent des jeweiligen Arbeitsentgelts beträgt. Der Beitrag kann mit dem Pauschalbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung sowie der pauschalen Lohnsteuer an die Bundesknappschaft in einer Summe halbjährlich abgeführt werden.

Hinweis: Dieser festgelegte einheitliche Beitragssatz gilt so lange, bis er nach Maßgabe der einschlägigen Regelungen zur Festsetzung der Beitragssätze im Sozialgesetzbuch IV neu zu bestimmen ist (Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht/Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 21.3.2005).