Juli 2003: Vermieter

Tiefgarage kann Teil eines Denkmals sein

Das Einkommensteuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld im Zusammenhang mit der Erhaltung von Denkmalen zu mindern. Abweichend von der Absetzung für Abnutzung nach § 7 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (lineare AfA in Höhe von regelmäßig 2 beziehungsweise 2,5 Prozent) besteht für Herstellungskosten bzw. Anschaffungskosten für Baumaßnahmen, die zur Erhaltung eines Baudenkmals oder seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, die Möglichkeit der Absetzung für Abnutzung nach § 7 i Einkommensteuergesetz im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden neun Jahren jährlich mit zehn Prozent der aufgewendeten Kosten.

Notwendig ist aber immer eine vorherige Abstimmung aller Maßnahmen mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden. Diese erteilt die für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen notwendige Bescheinigung.

Hat die Denkmalbehörde die Herstellungskosten einer Tiefgarage in die nach § 7i Absatz 2 Einkommensteuergesetz erteilte Bescheinigung aufgenommen, ist diese denkmalrechtliche Beurteilung auch steuerrechtlich bindend, wenn zwischen den Baulichkeiten ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang besteht, der auch in der baulichen Verbindung zum Ausdruck kommt, und die Tiefgarage deshalb kein selbstständiges Gebäude, sondern Teil des Denkmals ist, so die Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem aktuellen Fall.

Die Kläger waren Mitglieder einer Bauherrengemeinschaft, die eine denkmalgeschützte Hofanlage erworben, in Abstimmung mit der Denkmalbehörde restauriert, teilweise umgebaut und in Eigentumswohnungen umgewandelt hatten. Dabei wurde unter der Hofanlage entsprechend einer Auflage der Denkmalbehörde eine Tiefgarage gebaut.

Der Bundesfinanzhof hat im entsprechenden Fall entschieden, dass zwischen dem Wohngebäude und der Tiefgarage ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang bestehe. Somit ist die Tiefgarage Bestandteil des steuerlich begünstigten Hofgebäudes und nach § 7i Absatz 2 Einkommensteuergesetz abzuschreiben (BFH-Urteil vom 14.1.2003, Az. IX R 72/00).