Dezember 2006: Abschließende Hinweise

Säumige Steuerzahler: Einsatz von Parkkrallen möglich

Die Finanzverwaltung des Landes Niedersachsen wird künftig zur Unterstützung der Beitreibung von Rückständen aller Steuerarten Parkkrallen einsetzen. Säumige Steuerzahler in Niedersachsen müssen also damit rechnen, dass ihre Kraftfahrzeuge demnächst nicht nur gepfändet, sondern mittels einer Parkkralle an der Fortbewegung gehindert werden.

Hinweis: Zahlt der säumige Steuerschuldner innerhalb von drei Tagen nicht, wird das Fahrzeug auf seine Kosten abgeschleppt und verwertet. Dabei soll die Verwertung insbesondere über die Versteigerungsplattform www.zoll-auktion.de vorgenommen werden (Pressemitteilung der OFD Hannover vom 27.10.2006).