August 2006: Abschließende Hinweise

Steuertermine im Monat August 2006

Im Monat August 2006 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer – mittels Barzahlung und Zahlung per Scheck – bis Donnerstag, den 10. August 2006.

Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer – mittels Barzahlung und Zahlung per Scheck – bis Donnerstag, den 10. August 2006.

Gewerbesteuerzahler: Zahlung – mittels Barzahlung und Zahlung per Scheck – bis Dienstag, den 15. August 2006. In den Regionen, wo Mariä Himmelfahrt ein Feiertag ist, bis Mittwoch, den 16. August 2006.

Grundsteuerzahler: Zahlung – mittels Barzahlung und Zahlung per Scheck – bis Dienstag, den 15. August 2006. In den Regionen, wo Mariä Himmelfahrt ein Feiertag ist, bis Mittwoch, den 16. August 2006.

Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend nach dem vierteljährigen Zahlungsgrundsatz gemäß § 28 Abs. 2 GrStG verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal grundsätzlich am Dienstag, den 15. August 2006 und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am Mittwoch, den 15. Februar 2006 und grundsätzlich am Dienstag, den 15. August 2006 zu zahlen sind. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch jeweils am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am Montag, den 14. August 2006 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und grundsätzlich am Freitag, den 18. August 2006 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. In den Regionen, wo Mariä Himmelfahrt ein Feiertag ist, am Montag, den 21. August 2006. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!

Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.