August 2006: Arbeitgeber

Sozialversicherung: Übernahme von Verwarngeldern kein Arbeitslohn

Aus Sicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich nicht um lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse die Kosten für Verwarngelder übernimmt, die seine angestellten Fahrer wegen Verletzungen des Halteverbots zu zahlen haben. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben sich dieser im Steuerrecht praktizierten Verfahrensweise jetzt ebenso für den Bereich der Sozialversicherung angeschlossen.

Hinweis: Das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers sowie die ausdrückliche Billigung des Fehlverhaltens des Arbeitnehmers muss aber korrekt schriftlich niedergelegt und in den Lohnunterlagen dokumentiert werden. Im übrigen wird das eigenbetriebliche Interesse in diesem Bereich nur angenommen, wenn die Verletzung des Halteverbots mit einem Firmenfahrzeug begangen wurde. Spätestens ab dem 1.8.2006 soll nach dieser Maßgabe verfahren werden. Soweit diese Fälle bis dahin in der Praxis anders behandelt worden sind, erfolgen keine Korrekturen (Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 25./26.4.2006).