Januar 2003: Alle Steuerzahler

Schuldzinsen nach Übergang zur Liebhaberei

Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten sind auch nach Übergang des (Gewerbe-)Betriebes zur Liebhaberei als nachträgliche Betriebsausgaben abziehbar, wenn und soweit die zu Grunde liegenden Verbindlichkeiten nicht durch eine mögliche Verwertung von Aktivvermögen beglichen werden können (BFH-Urteil vom 15.5.2002, Az. X R 3/99).