Januar 2006: Alle Steuerzahler

Schenkungsteuer: Grundstücksschenkung an Minderjährige

Werden Immobilien auf minderjährige Kinder übertragen, stellt sich für die steuerliche Anerkennung einer solchen Schenkung immer die Frage, ob ein Ergänzungspfleger erforderlich ist oder nicht. Maßgebend für diese Entscheidung ist grundsätzlich die Feststellung, ob dem minderjährigen Nachwuchs ausschließlich wirtschaftliche und rechtliche Vorteile oder gleichzeitig auch Belastungen zugewendet werden. Werden dem Minderjährigen gleichzeitig Belastungen zugewandt, ist ein Ergänzungspfleger einzuschalten.

In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall wurde ein minderjähriges Kind an einer vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt. Der Vorgang ist steuerlich nicht als Schenkung anerkannt worden, sodass die anteiligen Einkünfte weiter bei den Eltern verbleiben. Auslöser dafür war die fehlende Mitwirkung eines Ergänzungspflegers. Dieser ist bei der Zuwendung eines Anteils an einer Personengesellschaft unerlässlich, da der Vorgang dem Minderjährigen nicht nur Vorteile sondern auch Belastungen bringt.

Hinweis: Auch Nießbrauchbestellungen im Zusammenhang mit der Schenkung von Gesellschaftsanteilen an minderjährige Kinder entbinden nicht per se von der Prüfung, ob der minderjährige Nachwuchs dadurch nicht trotzdem ein ganzes Bündel von Rechten und Belastungen übernimmt oder aber ob der Vorgang lediglich rechtlich vorteilhaft ist (BFH-Urteil vom 27.4.2005, Az. II R 52/02).