September 2005: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Schenkungsteuer: Übertragung von GmbH-Anteilen richtig gestalten

Schenkt ein "unbeteiligter" Vater seinem Sohn zweckgebunden Geld zum Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an einer GmbH (mittelbare Schenkung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft), kann der Sohn nicht den zusätzlichen schenkungsteuerrechtlichen Freibetrag von aktuell bis zu 225.000 Euro für die Übertragung von Betriebsvermögen beanspruchen. Darüber hinaus kommt auch ein geminderter Wertansatz des nach Abzug des Freibetrags verbleibenden Vermögens nicht zu Gunsten des Sohnes zum Ansatz. Denn diese Steuervorteile setzen voraus, dass der Vater als Schenker selbst unmittelbar im Zeitpunkt der Steuerentstehung mit mehr als 25 Prozent an besagter Kapitalgesellschaft beteiligt war. Es ist nicht ausreichend, dass der Sohn als Erwerber am Ende unmittelbar an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist.

Hinweis: Hätte der Vater die Kapitalgesellschaft selbst gekauft und dem Sohn die Anteile in einem nächsten Schritt geschenkt, wären die Steuerbegünstigungen (Freibetrag, geminderter Wertansatz) gewährt worden. Zu beachten ist in einem solchen Fall allerdings, dass die Kosten für den Notar, für den Handelsregistereintrag usw. zweimal anfallen. Es sollte deshalb immer überprüft werden, was im konkreten Einzelfall günstiger ist (BFH-Urteil vom 16.2.2005, Az. II R 6/02).