August 2013: Abschließende Hinweise

Reisezeit: Ihr Weg durch den Zoll

Das Bundesfinanzministerium hat eine ausführliche Broschüre veröffentlicht, die darüber informiert, welche zollrechtlichen Spielregeln gerade bei Urlaubsreisen zu beachten sind. Die Broschüre kann unter www.iww.de/sl298 heruntergeladen werden.

In der Broschüre wird u.a. auf folgende Punkte hingewiesen:

  • Souvenirs, die bedenkenlos mitgebracht werden können,
  • Freimengen, die für die Einfuhr bestimmter Waren gelten und
  • Waren, die nicht ins Reisegepäck gehören.

(BMF, Mitteilung vom 21.6.2013 „Reisezeit – Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub!“; Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“, unter www.iww.de/sl298)