Februar 2004: Freiberufler und Gewerbetreibende

Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes

Bundesjustizministerin Zypries und Bundesfinanzminister Eichel haben am 8.12.2003 den Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes vorgestellt. Ziel des Gesetzes ist es, ein so genanntes "Enforcement-Verfahren" zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen einzuführen.

Die Bundesregierung reagiert damit auf zahlreiche Bilanzskandale in den vergangenen Jahren.

Unter "Enforcement-Verfahren" versteht man in diesem Zusammenhang die Überwachung der Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine außerhalb des Unternehmens stehende, nicht mit dem gesetzlichen Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) identische unabhängige Stelle. Das Verfahren bezieht sich auf kapitalmarktorientierte Unternehmen und Konzerne beziehungsweise auf deren Abschlüsse.

Gegenwärtig werden Unternehmensberichte in Deutschland von Abschlussprüfern und Aufsichtsräten geprüft. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten aber gezeigt, dass dies nicht immer ausreicht. Deswegen soll ein neues, zweistufiges "Enforcement-Verfahren" eingeführt werden, das Bilanzmanipulationen präventiv entgegenwirkt.

Erste Stufe:
Künftig soll ein von den Fachministerien anerkanntes privatrechtliches Gremium die Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen prüfen. Dieses Gremium soll sowohl stichprobenartig als auch bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten tätig werden. Die Zusammenarbeit der Unternehmen mit dem privaten Gremium soll freiwillig sein. Wenn Unregelmäßigkeiten auftreten, gilt es diese aufzudecken und zu berichtigen.

Zweite Stufe:
Kooperiert das Unternehmen nicht mit dem Gremium, soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der zweiten Stufe eingeschaltet werden. Sie kann die Rechnungslegungsvorschriften notfalls mit hoheitlichen Mitteln durchsetzen.

Das "Enforcement-Verfahren" soll von den Unternehmen finanziert werden, deren Unternehmensberichte überprüft werden. Die öffentlichen Haushalte werden damit nicht belastet.

Der Referentenentwurf des Bilanzkontrollgesetzes steht unter www.bmj.bund.de und www.bundesfinanzministerium.de zum Download bereit.