Januar 2009: Umsatzsteuerzahler

Rechnungsangaben: Zur fortlaufenden Rechnungsnummerierung

Damit ein Unternehmer die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. So muss unter anderem eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen, die spezielle Angaben enthalten muss, wie zum Beispiel eine fortlaufende Rechnungsnummer.

Die Oberfinanzdirektion macht hierzu folgende Ausführungen:

  • Die Pflichtangabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung erfordert keine zahlenmäßige Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern, da es lediglich um die Einmaligkeit der erteilten Rechnungsnummer geht.

  • Die Anforderungen an die Rechnung sind vor dem Hintergrund zu interpretieren, dass es um die Verhinderung eines ungerechtfertigten Vorsteuerabzugs geht. Diesbezüglich reicht die Einmaligkeit der Nummerierung aus.

Hinweis: Bei der Rechnungserstellung ist es zulässig, eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden. Die Finanzverwaltung erkennt darüber hinaus auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben an. Wie viele und welche separaten Nummernkreise geschaffen werden, in denen eine Rechnungsnummer jeweils einmalig vergeben wird, bleibt dem Rechnungsersteller vorbehalten (OFD Koblenz, Verfügung vom 14.7.2008, Az. S 7280 A – St 445).