November 2005: Abschließende Hinweise

Private Rentenversicherung: Bei Familienversicherung ist Vorsicht geboten

Eine private Rentenversicherung ist seit Jahresbeginn attraktiver geworden, weil der zu versteuernde Ertragsanteil gesenkt wurde. Achtsam sollte man allerdings im folgenden Fall sein:

Wenn der Begünstigte im Wege der Familienversicherung, d.h. der beitragsfreien Mitversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, versichert ist. Das ist im klassischen Fall die nicht voll erwerbstätige Ehefrau. Sie ist während der Erwerbstätigkeit bzw. des Rentenbezugs ihres in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehemanns beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Ehefrau über ein geringes Gesamteinkommen verfügt. Das heißt, dass sie nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen:

  • über bis zu 345 EUR im Monat oder
  • über bis zu 400 EUR monatlich aus einer geringfügig entlohnten Tätigkeit (Minijob) verfügt.

Werden diese Einkommensgrenzen auch nur geringfügig überschritten, z.B. im Fall der Auszahlung der privaten Rente, können die Voraussetzungen für die kostenlose Familienversicherung entfallen.