Juni 2007: Alle Steuerzahler

Pendlerpauschale: Neues zur Verfassungsmäßigkeit

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mitgeteilt, dass seiner Auffassung nach keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen zur Pendlerpauschale bestehen. Die Finanzämter sollen daher diesbezügliche Anträge auf Aussetzung der Vollziehung trotz anders lautender Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts und des Finanzgerichts des Saarlandes weiterhin ablehnen.

Denn selbst wenn "ernstliche Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bestehen würden, käme nach Auffassung des BMF keine Aussetzung der Vollziehung in Betracht. Das Interesse an einer geordneten Haushaltsführung sei höher zu bewerten, als das Interesse der Antragsteller an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Anwendung einer formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Rechtsnorm (BMF, Schreiben vom 4.5.2007, Az. IV A 7 – S 0623/07/002).