Dezember 2004: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Organschaftsverhältnis: Änderung ab 2005

Nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können Holdinggesellschaften, die ausschließlich Verwaltungstätigkeiten gegenüber ihren Beteiligungsgesellschaften erbringen, nur Organträger sein, wenn sie die Tätigkeit entgeltlich erbringen. Ab 2005 sind ansonsten die Voraussetzungen für eine Organschaft nicht mehr erfüllt. Bestehende Organschaftsverhältnisse sollten daraufhin überprüft werden.