Dezember 2003: Alle Steuerzahler

Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Alterseinkünften

Das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen liegt nunmehr als Entwurf vor. Diese Vorlage trägt den Namen "Alterseinkünftegesetz" und soll die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6.3.2002 umsetzen. In diesem Urteil hat das BVerfG entschieden, dass die heutige unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Gleichzeitig wurde eine verfassungskonforme Neuregelung durch den Gesetzgeber zum 1.1.2005 gefordert.

Die Eckwerte dieses Gesetzes hat das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben. Sie umfassen Folgendes:

  • Bei der Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen soll zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen werden. Zukünftig soll einerseits eine angemessene Altersvorsorge steuerlich freigestellt, andererseits sollen Alterseinkünfte einer regulären Besteuerung unterworfen werden. Die Masse der Sozialversicherungsrenten soll auch weiterhin steuerlich unbelastet bleiben.

  • Beginnend mit dem Jahr 2005 sollen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr und mehr steuerlich freigestellt werden. Dies entlastet die aktiv Beschäftigten und gibt ihnen Raum für zusätzliche private Vorsorge.

  • Ab dem Jahr 2005 soll der Anteil der jeweiligen Sozialrenten, die der Besteuerung unterliegen, nach und nach angehoben werden. Dabei behalten die Bestandsrentner und die jeweils neu in das Rentenalter Eintretenden über ihre gesamte Rentenbiografie einen persönlichen Steuerfreibetrag. Damit soll ausgeschlossen werden, dass es im Verlauf eines Lebens zu einer Doppelbesteuerung kommt.

  • Das allein auf Kapitallebensversicherungen begrenzte Steuerprivileg (Sonderausgaben, Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit) soll für Neuverträge entfallen.

  • Die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) soll vereinfacht werden. Dies geschieht mit Hilfe eines vereinfachten Antragsverfahrens (Dauerzulagenantrag) sowie der Einführung eines einheitlichen Sockelbetrags, so dass bürokratische Belastungen reduziert werden und das Zulageverfahren transparenter wird.

  • Des Weiteren soll auch bei Renten aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung langfristig zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen werden.