Dezember 2003: Abschließende Hinweise

Neues Internet-Angebot der Bundesknappschaft als Minijob-Zentrale

Die Bundesknappschaft ist bemüht, den Arbeitgebern bei allen Zweifelsfragen im Zusammenhang mit denen bei ihr zu meldenden geringfügigen Beschäftigungen zu helfen. Nachdem die Anlaufschwierigkeiten wohl überwunden sind, ist der Internetauftritt verändert und verbessert worden. Unter der Internetadresse "http://www.minijob-zentrale.de/4_Service/Haeufige_Frag/index.html" werden Antworten unter anderem zu folgenden Fragen gegeben:

Für Minijobber, die den nachfolgend angeführten Personengruppen angehören, sind die besonderen Regelungen, die für diese Personenkreise zu beachten sind, unter "http://www.minijob-zentrale.de/1_Arbeitnehmer/Besonderheiten/index.html" aufgezeigt: Übungsleiter, Ausbilder und Betreuer in Vereinen, Rentner und Ruhestandsbeamte, Studenten, Auszubildende, Praktikanten, Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose

Weiterhin bietet die Bundesknappschaft im Downloadcenter unter "http://www.minijob-zentrale.de/4_Service/Download-Center.html" die häufig genutzten Formulare "Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte", "Einzugsermächtigung" und "Haushaltsscheck" an. Diese Formulare können am PC ausgefüllt werden und erleichtern damit die Arbeit für die Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten.