Die Bundesknappschaft ist bemüht, den Arbeitgebern bei allen Zweifelsfragen im Zusammenhang mit denen bei ihr zu meldenden geringfügigen Beschäftigungen zu helfen. Nachdem die Anlaufschwierigkeiten wohl überwunden sind, ist der Internetauftritt verändert und verbessert worden. Unter der Internetadresse "http://www.minijob-zentrale.de/4_Service/Haeufige_Frag/index.html" werden Antworten unter anderem zu folgenden Fragen gegeben:
- Geringfügig entlohnte Minijobs
- Minijobs in Privathaushalten
- Kurzfristige Minijobs
- Meldeverfahren
- Versicherungspflicht beziehungsweise -freiheit
- Abgaben des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers
- Renten- und Krankenversicherung
- Das Haushaltsscheck-Verfahren
- Beitragsnachweis und Beitragseinzug bei gewerblichen Minijobs
Für Minijobber, die den nachfolgend angeführten Personengruppen angehören, sind die besonderen Regelungen, die für diese Personenkreise zu beachten sind, unter "http://www.minijob-zentrale.de/1_Arbeitnehmer/Besonderheiten/index.html" aufgezeigt: Übungsleiter, Ausbilder und Betreuer in Vereinen, Rentner und Ruhestandsbeamte, Studenten, Auszubildende, Praktikanten, Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose
Weiterhin bietet die Bundesknappschaft im Downloadcenter unter "http://www.minijob-zentrale.de/4_Service/Download-Center.html" die häufig genutzten Formulare "Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte", "Einzugsermächtigung" und "Haushaltsscheck" an. Diese Formulare können am PC ausgefüllt werden und erleichtern damit die Arbeit für die Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten.