Juni 2003: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Neue Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise

Mit dem am 11. April 2003 verabschiedeten Steuervergünstigungsabbaugesetz wurden die Vorschriften zur Dokumentation von Verrechnungspreisen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gesetzlich verankert.

Verbundene nationale und internationale Unternehmen rechnen interne Transaktionen über so genannte Verrechnungspreise ab. Insbesondere die Kalkulation dieser Preise liefert wichtige Anhaltspunkte für die Beurteilung der Angemessenheit der Gewinnverteilung bei dem konzerninternen Wertschöpfungsprozess. Es fehlte bislang an einer gesetzlichen Verpflichtung des Steuerpflichtigen, nachprüfbare Aufzeichnungen zu führen. Diese Regelungslücke wurde durch die Verabschiedung des Gesetzes geschlossen.

Im Allgemeinen werden unter grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen im Sinne des Steuerrechts (§ 1 Außensteuergesetz) alle einkunftsrelevanten Vorgänge geschäftlicher Art zwischen In- und Ausland verstanden. Es kann sich hierbei um Rechtsgeschäfte jeder Art wie Erwerb und Veräußerung von Wirtschaftsgütern, Erbringung von Dienstleistungen, Darlehenshingabe sowie Überlassung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern handeln.

Was zukünftig Bestandteil einer verpflichtend zu erstellenden Verrechnungspreisdokumentation sein soll, wird in dem am 11. März 2003 bekannt gegebenen Entwurf der entsprechenden Rechtsverordnung näher erläutert. Demzufolge werden folgende Angaben zur Dokumentation der grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit Nahestehenden als notwendig angesehen und sollten daher in der Praxis schon jetzt als Leitfaden für eine Dokumentation berücksichtigt werden:

Checkliste "Verrechnungspreis-Dokumentation"

  1. Darstellung der Beteiligungsverhältnisse zwischen dem Steuerpflichtigen und ihm nahe stehenden Personen, mit denen er Geschäftsbeziehungen unterhält, sowie die Darstellung der organisatorischen und operativen Konzernstruktur und deren Veränderungen;
  2. Beschreibung der einzelnen Tätigkeiten des Steuerpflichtigen (z.B. Dienstleistung, Herstellung, Vertrieb, Geschäftsstrategien des Unternehmens);
  3. Übersicht über Verrechnungspreiszusagen oder Vereinbarungen der Steuerpflichtigen mit ausländischen Steuerverwaltungen und laufende oder abgeschlossene Verständigungsverfahren;
  4. Funktions- und Risikoanalyse;
  5. Informationen über die gewählte Verrechnungspreismethode;
  6. Aufzeichnungen zur Angemessenheit der gewählten Preisgestaltung;
  7. Aufzeichnungen über Preisanpassungen beim Steuerpflichtigen, insbesondere wenn diese Folge von Verrechnungspreiskorrekturen oder Vorwegauskünften der Finanzbehörden bei nahe stehenden Personen sind;
  8. Aufzeichnungen über die Ursachen von Verlusten und über Vorkehrungen zur Beseitigung der Verlustsituation bei über drei Jahre hinausgehenden Verlustphasen.