Juli 2004: Arbeitgeber

Lohnfortzahlung: Tarifliche Arbeitszeit, Grundlage für Entgeltfortzahlung?

Arbeitgeber müssen die Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht zwingend nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit berechnen. Sie können unabhängig von der individuellen Arbeitszeit des Arbeitnehmers die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit zu Grunde legen, entschied das Bundesarbeitsgericht aktuell. Möglich macht das der § 4 Absatz 4 Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach kann durch Tarifvertrag eine von § 4 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz abweichende Bemessungsgrundlage festgelegt werden. Darin liegt kein unverhältnismäßiger Eingriff in den auch im Verhältnis zum Tarifvertrag zwingenden gesetzlichen Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (BAG-Urteil vom 24.3.2004, Az. 5 AZR 346/03).