Mai 2003: Abschließende Hinweise

Krankmeldung ab dem ersten Tag

Ein Angestellter kann im Tarifvertrag zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Krankheitstag verpflichtet werden. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil selbst dann, wenn die Vorlage der Bescheinigung in einer von dem Tarifvertrag abweichenden Betriebsvereinbarung erst nach einigen Tagen vorgesehen war.

Wegen behaupteter Arbeitsunfähigkeit verließ der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz an drei Tagen vorzeitig und blieb an mehreren einzelnen Tagen ganz der Arbeit fern. Er legte für diese Zeiten keine ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor und verlangte entsprechende Entgeltfortzahlung. Das Bundesarbeitsgericht lehnte dies ab. Das Entgeltfortzahlungsgesetz lasse zu, dass ein Tarifvertrag die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Krankheitstag begründe. Wegen der tariflichen Regelung habe diese Frage nicht mehr Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein können (Urteil des BAG vom 26.2.03, Az. 5 AZR 112/02).