Juni 2005: Alle Steuerzahler

Kindergeld: Leistungen der Gasteltern bei Au-pair-Aufenthalt des Kindes

Eltern steht während eines Au-pair-Aufenthalts ihres volljährigen Kindes Kindergeld zu, wenn ein mindestens zehn Wochenstunden umfassender begleitender Sprachunterricht stattfindet und die Einkünfte und Bezüge des Kindes 7.680 Euro im Jahr nicht übersteigen.

Zu den Einkünften und Bezügen des Kindes gehören während eines Au-pair-Aufenthalts auch die Leistungen der Gasteltern wie zum Beispiel freie Kost und Logis und Taschengeld. Die Sachleistungen sind dabei pauschal mit den Sachbezugswerten anzusetzen. Für 2004 beträgt der Sachbezugswert einer freien Unterkunft monatlich 191,65 Euro, für die freie Verpflegung sind es monatlich 197,75 Euro. Erhält das Kind größere Geldbeträge als Taschengeld (im Urteilsfall 139 US-Dollar wöchentlich), müssen diese nach dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank umgerechnet und dann mit diesem Wert ebenfalls in Ansatz gebracht werden (BFH-Urteil vom 27.10.2004, Az. VIII R 8/04).