Die aktuelle Höhe des Kindergelds entspricht verfassungsgemäßen Vorgaben. Mit dieser Entscheidung zerstreut der Bundesfinanzhof die in einigen Medien verbreitete Hoffnung, Eltern könnten bei der Kindergeldkasse einen Zuschlag verlangen. Der Gesetzgeber hat bei der Festlegung der Höhe des Kindergelds seinen Gestaltungsspielraum in zulässiger Weise ausgeübt (BFH-Beschluss vom 14.2.2007, Az. III R 176/06).