Oktober 2005: Alle Steuerzahler

Kfz-Kosten: Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Welche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind, hat der Bundesfinanzhof (BFH) bisher noch nicht im Detail geklärt. Exakte und nicht gerundete Kilometerangaben sowie eine zeitnahe und nicht nur monatliche Erstellung des Fahrtenbuchs scheinen dem BFH allerdings wichtig zu sein. Er hat deshalb im folgenden Fall eine Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen:

Die laut Fahrtenbuch dienstlich gefahrenen Kilometer wiesen in der Endziffer regelmäßig eine "Null" auf. Außerdem hatte der Handelsvertreter die Eintragungen bisweilen monatlich für alle Tage zusammen und damit nicht zeitnah vorgenommen. Das Finanzgericht kam deshalb zu dem Ergebnis, dass kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt. Dem schloss sich der BFH an und ließ die Revision nicht zu.

Hinweis: Ein Fahrtenbuch wird von den Finanzbehörden nur dann zweifelsfrei anerkannt, wenn es neben dem Datum auch den genauen und nicht nur überschlägig geschätzten Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt angibt. Zu beachten ist, dass auch ein gefahrener Umweg genau festzuhalten ist. Alle erforderlichen Aufzeichnungen sind äußerst zeitnah vorzunehmen. Auf einzelne Angaben sollte nur dann verzichtet werden, wenn wegen der besonderen Umstände im Einzelfall die betriebliche/berufliche Veranlassung der Fahrten und der Umfang der Privatfahrten ausreichend dargelegt sind und die Überprüfungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigt werden (BFH-Beschluss vom 31.5.2005, Az. VI B 65/04).