Juni 2004: Arbeitnehmer

Kein steuerpflichtiger Arbeitslohn: Wirbelsäulentraining für Arbeitnehmer

Aufwendungen eines Arbeitgebers für ein Wirbelsäulentraining seiner Arbeitnehmer sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das Finanzgericht Köln sah in der Kostenübernahme keine Entlohnung der Arbeitnehmer. Vielmehr handelte der Arbeitgeber im betrieblichen Interesse, da er krankheitsbedingten Ausfällen vorbeugen wolle (FG Köln, rechtskräftiges Urteil vom 24.9.2003, Az. 12 K 42/03).