Juni 2005: Arbeitnehmer

Kein begünstigter Steuersatz: Vergütung für Diensterfindung in Jahresraten

Erhält ein Arbeitnehmer für eine Diensterfindung das nach dem so genannten Lizenzanalogieverfahren bemessene Entgelt in mehreren ungleichen Jahresraten: in einem Jahr ca. 50.000 Euro, zwei Jahre später noch einmal weniger als die Hälfte und vier Jahre später noch einmal mehr als doppelt soviel, kann er die Tarifbegünstigung aus dem Einkommensteuergesetz nicht in Anspruch nehmen. Bei der Zahlung handelt es sich nicht um eine erforderliche "zusammengeballte" Vergütung. Bei einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, die in drei oder mehr Veranlagungszeiträumen zufließt, ist die Steuervergünstigung nicht zu gewähren (BFH-Urteil vom 26.1.2005, Az. VI R 43/00).