Dezember 2004: Kapitalanleger

Kapitaleinkünfte: Nutzung der Tarifabsenkung 2005

Auch für Kapitalanleger bestehen Möglichkeiten, die Absenkung des Einkommensteuertarifs 2005 zu nutzen, indem sie Kapitalerträge in das Jahr 2005 verschieben oder Werbungskosten in 2004 vorziehen.

Typische Werbungskosten sind zum Beispiel Beratungskosten für die Vermögensverwaltung, Damnum, Schuldzinsen bei fremdfinanzierten Wertpapieren, Kosten der Konto- und Depotführung oder Fahrkosten zur Hauptversammlung.

Gewinne aus privaten Veräußerungen von Wertpapieren innerhalb eines Jahres sollten möglichst erst nach dem 31.12.2004 realisiert werden. Entsteht ein Veräußerungsverlust innerhalb eines Jahres, sollte dagegen geprüft werden, ob die Verluste noch in 2004 zu realisieren sind. Andere Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften können damit ausgeglichen werden beziehungsweise ein Rücktrag in das Jahr 2003 kann erfolgen.

Kapitalanlagen mit hohem Stückzinsanteil können die Steuerlast noch in diesem Jahr entscheidend senken. Beim so genannten Stückzinsmodell lässt sich der Verkäufer der festverzinslichen Wertpapiere den bis zum Verkaufszeitpunkt entstandenen Zinsanspruch vergüten. Die Zinsen werden gesondert ausgewiesen und erst zu einem späteren Zeitpunkt für den gesamten Zinszahlungszeitraum an den Käufer ausgezahlt. Die bei Kauf gezahlten Stückzinsen stellen negative Einnahmen dar und mindern das steuerpflichtige Einkommen des Käufers in 2004. Bei Auszahlung in 2005 sind dann die gesamten Zinsen zu versteuern, wodurch sich eine Steuerstundung und durch den sinkenden Steuersatz ein endgültiger Steuervorteil ergibt. Weitere Kapitalanlagen mit zeitlicher Verlagerung der Erträge sind: Zero-Bonds, Finanzierungsschätze, Sparbriefe, Bundesschatzbriefe Typ B, Schuldverschreibungen, Kombi-, Gleitzins- oder Step-up-Anleihen.