Januar 2007: Abschließende Hinweise

Investitionszulagengesetz 2007: Jetzt Genehmigung durch EU-Kommission

Das Investitionszulagengesetz 2007 vom 15.7.2006 musste u.a. aufgrund einer neuen Fördergebietskarte 2007-2013 der EU-Kommission angepasst werden. Die Fördergebietskarte legt fest, welche Bezirke für Beihilfen in Frage kommen. Darüber hinaus müssen Beihilfeprogramme ab 2007 die Voraussetzungen einer Freistellungsverordnung der Europäischen Kommission erfüllen. Zudem hatte die EU-Kommission weitere Forderungen zur Anpassung an geltendes und zukünftig geltendes EU-Recht gestellt.

In dem Änderungsgesetz, welches am 6.12.2006 von der Europäischen Kommission genehmigt wurde, sind u.a. folgende Neuerungen aufgenommen worden:

  • Neue Fördergebietskarte
    Betroffen hiervon ist das Land Berlin mit einer Aufteilung in ein C- und D-Fördergebiet. Für die Region D (Pankow, Spandau, Neukölln oder Lichtenberg) sind ab 2007 keine Förderungen mehr vorgesehen. Das geänderte Investitionszulagengesetz 2007 schränkt die Förderung insoweit ein. Für Vorhaben, mit denen vor dem Termin der Veröffentlichung des Gesetzes am 21.7.2006 begonnen wurde, beinhaltet das Gesetz Ausnahmen.

  • Freistellungsverordnung
    Es wird eine formelle Regelung umgesetzt, wonach staatliche Beihilfen in gewissem Umfang nicht mehr von der Europäischen Kommission genehmigt werden müssen (Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 vom 29.11.2006, in der Fassung BT Drs. 16/3643; BMWi, Pressemitteilung vom 6.12.2006).