| Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wenn der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich maximal 50.000 EUR beträgt und darüber hinaus im Vorjahr nicht mehr als 17.500 EUR betragen hat. |
PRAXISTIPP | Um den Kleinunternehmerstatus auch in 2019 nutzen zu können, kann es sinnvoll sein, einige Umsätze erst in 2019 abzurechnen, um so in 2018 unter der Grenze von 17.500 EUR zu bleiben. |
Zuordnungsentscheidung für den Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen setzt eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen voraus. Wurde die Zuordnungsentscheidung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht dokumentiert, muss sie spätestens im Rahmen der Jahressteuererklärung erfolgen. In diesen Fällen muss die Umsatzsteuererklärung bis zum 31.5. des Folgejahrs eingereicht werden.
Beachten Sie | Fristverlängerungen für die Abgabe der Steuererklärungen verlängern die Dokumentationsfrist nicht.