Mai 2004: Alle Steuerzahler

Gesetzgebung: Geplante Änderung des Einkommensteuergesetzes

In Kürze ist eine Änderung des Einkommensteuergesetzes zu erwarten, die möglicherweise auf den 1.1.2004 zurückwirkt. Von besonderem Interesse ist die Änderung des § 24b Einkommensteuergesetz, in dem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geregelt ist. So soll es nach der geplanten Neuregelung für den Entlastungsbetrag unschädlich sein, wenn neben einem minderjährigen auch ein volljähriges Kind im Haushalt des Alleinerziehenden lebt, dieses aber kein oder nur geringes Vermögen besitzt und seine Einkünfte und Bezüge 7.680 Euro nicht übersteigen. Im Übrigen soll den Entlastungsbetrag auch ein Ehegatte oder ein nichtehelicher Lebenspartner erhalten, wenn der in Haushaltsgemeinschaft mit dem Steuerpflichtigen lebende Ehegatte oder Partner schwerbehindert ist und die Voraussetzungen für (mindestens) die Pflegestufe I erfüllt. Weiterhin von Bedeutung ist die Änderung des § 10 Absatz 1 Nummer 7 Einkommensteuergesetz sowie die Einführung einer Nummer 5 in § 12 Einkommensteuergesetz. Kosten für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium sollen danach per Gesetz nicht abziehbar sein, es sei denn, die Aufwendungen entstehen im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Dafür soll der Sonderausgabenabzug für Berufsausbildungskosten auf bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.