Mai 2006: Alle Steuerzahler

Gesamte Steuerbelastung: Kann bei über 50 Prozent liegen

Ein Steuerpflichtiger kann insgesamt mit Einkommen- und Gewerbesteuer von knapp 60 Prozent belastet werden. Darin liegt kein Verstoß gegen das Eigentumsgrundrecht.

Im Hinblick auf die Vermögensteuer war demgegenüber zwar im Jahr 1995 eine verbindliche (Belastungs-)Obergrenze von 50 Prozent festgestellt worden. Für die Gesamtbelastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer kann es dagegen keine allgemein verbindliche Obergrenze in der Nähe von 50 Prozent geben, so die Richter. Ein Übermaßverbot wäre nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts erst angebracht, wenn der wirtschaftliche Erfolg durch die Abgabenlast grundlegend beeinträchtigt würde. Allerdings werden nach derzeitigem Steuerrecht hohe Einkommen nicht so belastet, dass eine übermäßige Besteuerung und damit eine Verletzung der Eigentumsgarantie festgestellt werden könnte (BVerfG, Verfassungsbeschwerde vom 18.1.2006, Az. 2 BvR 2194/99).