Januar 2003: Alle Steuerzahler

Fahrtenbuchführung in Erwägung ziehen

Steuerzahler, die einen Firmenwagen auch privat nutzen (dürfen), müssen bislang 1 Prozent des Listenpreises als Privatnutzung versteuern, wenn sie kein Fahrtenbuch führen. Allerdings ist geplant, ab 1.1.2003 statt 1 Prozent 1,5 Prozent zu versteuern. Auch wenn derzeit noch nicht absehbar ist, ob die im Entwurf des "Steuervergünstigungsabbaugesetzes" enthaltene Modifizierung der "1-Prozent-Regelung" zur "1,5-Prozent-Regelung" tatsächlich Gesetz wird, sollten sich alle Betroffenen die Option "Fahrtenbuch" offen halten.

Das heißt: Ist das Führen eines Fahrtenbuches für den Steuerpflichtigen günstiger als die bisherige 1-prozentige oder die künftige 1,5-prozentige Pauschalversteuerung, sollte dieses – zumindest aus steuerlicher Sicht – auch geführt werden. Da ein Fahrtenbuch aber nur dann als Alternative zur pauschalen Versteuerung der Privatnutzung anerkannt wird, wenn es während des gesamten Veranlagungszeitraumes geführt wird, kann die oben genannte Gestaltungsmöglichkeit nur dann zum Tragen kommen, wenn das Fahrtenbuch bereits ab dem 1.1.2003 bzw. ab Beginn des neuen Wirtschaftsjahres geführt wird.

Das Fahrtenbuch muss zeitnah über den gesamten Veranlagungszeitraum hinweg geführt werden und folgende Angaben enthalten: Datum der Fahrt, Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen betrieblich veranlassten Fahrt, Reiseziel (bei Umwegen auch die Reiseroute) und Reisezweck. Bei privaten Fahrten genügen die Kilometerangaben; die Reiseroute und der Reisezweck müssen nicht angegeben werden.