März 2013: Alle Steuerzahler

Erstattete Praxisgebühr mindert Sonderausgaben nicht

Erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Praxisgebühr, mindert das nicht den Sonderausgabenabzug für die Krankenversicherung.

Die Erstattung des Eigenanteils an den Krankheitskosten in Form der Praxisgebühr ist nach Ansicht der Bundesregierung ebenso wenig eine Beitragsrückerstattung, wie die Zahlung der Praxisgebühr als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann („Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Oktober 2012 eingegangenen Antworten der Bundesregierung“ vom 26.10.2012, BT-Drs. 17/11233).