März 2004: Vermieter

Erhaltungsaufwand: Verteilung auf bis zu fünf Jahre wieder möglich

Ab dem 1.1.2004 ist es wieder möglich, größere Erhaltungsaufwendungen an Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, auf einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren zu verteilen und anteilig im entsprechenden Jahr als Werbungskosten abzuziehen. Das Gebäude darf nicht zum Betriebsvermögen gehören.

Die Verteilungsmöglichkeit besteht für Erhaltungsaufwendungen, die nach dem 31.12.2003 entstanden sind (die Erhaltungsarbeiten müssen nach dem 31.12.2003 begonnen worden sein).

Hinweis: Sind mehrere Personen Eigentümer des Gebäudes, so müssen alle Personen den gleichen Verteilungszeitraum wählen. Im anderen Fall kann die Verteilung nicht anerkannt werden.