Dezember 2005: Alle Steuerzahler

Erbschaftsteuer: Meldung von Konten erst ab 2.500 EUR

Banken und Versicherungen z.B. sind verpflichtet, dem Finanzamt beim Tod eines Kunden in ihrem Gewahrsam befindliche Vermögensgegenstände anzuzeigen. Von einer Anzeige konnte bislang nur bei Guthabenbeträgen der Steuerpflichtigen von bis zu 1.200 EUR abgesehen werden. Durch die Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuerdurchführungsverordnung vom 2.11.2005 ist diese Freigrenze auf 2.500 EUR angehoben worden. Gelten soll die neue Grenze für Erwerbe ab dem 1.1.2006. Wie bislang, soll die Grenze nicht pro Konto oder Depot des Kunden gelten, sondern für sein Gesamtguthaben bei einem Institut.

Hinweis: Damit wird künftig in vielen Fällen eine Anzeige von den verpflichteten Instituten entbehrlich (Verordnung zur Änderung der ErbstDV vom 2.11.2005).