Juni 2006: Abschließende Hinweise

Entwurf Investitionszulagengesetz 2007: Förderung in den neuen Ländern

Am 3.5.2006 ist eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein Investitionszulagengesetz 2007 verabschiedet worden. Durch die Gesetzesinitiative soll die Förderung betrieblicher Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen in den Jahren 2007 bis 2009 durch Investitionszulagen fortgesetzt werden. Erstmals sollen auch Investitionen im Tourismusbereich gefördert werden. Steuerpflichtige hingegen, die das geförderte Wirtschaftsgut nicht selbst verwenden (wie z.B. Leasingunternehmen), sollen keine Beihilfen mehr erhalten.

Die Begünstigung soll ausschließlich auf Investitionen beschränkt werden, die zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören. Das jährliche Fördervolumen für solche Maßnahmen soll wie bisher rund 600 Mio. EUR betragen. Die Höhe der Grundzulage mit Zulagesätzen von 15 bis 12,5 Prozent soll in Abhängigkeit von der Belegenheit des Betriebs im Fördergebiet geregelt werden. Zudem soll eine erhöhte Investitionszulage mit Zulagesätzen von 27,5, 25 und 15 Prozent in besonderen Fällen gelten (Gesetzentwurf für ein Investitionszulagengesetz 2007 vom 3.5.2006).