Dezember 2006: Alle Steuerzahler

Elterngeld: Kommt zum 1.1.2007

Da nun auch der Bundesrat dem Bundeseltern- und Elternzeitgesetz zugestimmt hat, steht dem Start des Elterngeldes zum 1.1.2007 nichts mehr im Weg. Das Elterngeld wird ab diesem Zeitpunkt für volle zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate sollen auch Vätern einen Anreiz verschaffen, Elternzeit zu nehmen. Darüber hinaus gilt zur Höhe des Elterngeldes u.a.:

  • Das Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 EUR gezahlt, auch dann, wenn vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen erzielt wurde.

  • Entfällt nach der Geburt Erwerbseinkommen, beträgt das Elterngeld 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Nettoeinkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 EUR.

  • Bei Teilzeittätigkeit von maximal 30 Wochenstunden beträgt das Elterngeld 67 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens, wobei als vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzieltes monatliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit maximal der Betrag von 2.700 EUR anzusetzen ist (Pressemitteilung der Bundesregierung vom 3.11.2006).