September 2006: Kapitalanleger

Dubai-Fonds: Doppelbesteuerungsabkommen wird verlängert

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) sollte am 10.8.2006, zehn Jahre nach Abschluss, wieder außer Kraft treten. In einer Verhandlungsrunde im Juni 2006 wurde nunmehr aber vereinbart, dass das Abkommen um zwei Jahre (bis zum 9.8.2008) verlängert wird.

Unmissverständlich wurde ferner allerdings festgelegt, dass das DBA über diese Frist hinaus in der vorliegenden Form nicht erneut verlängert werden wird. Es ist beabsichtigt, zügig mit Neuverhandlungen zu beginnen.

Hinweis: Anleger mit geschlossenen Fonds aus Dubai erhalten damit zwar einen Aufschub bei der Steuerbefreiung und dem Ansatz des Progressionsvorbehalts. Da solche Beteilungen in der Regel aber längerfristig gehalten werden, droht ab Mitte 2008 eine Steuerpflicht im Inland (BMF, Mitteilung Steuern aktuell vom 22.6.2006).